Erbschaft

Den eigenen Nachlass wunschgemäß regeln

Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt die gesetzliche Erbfolge. Die „Erben erster Ordnung“ (Kinder und Kindeskinder) haben neben dem Ehepartner an erster Stelle Anspruch auf den Nachlass des Verstorbenen. Im Anschluss daran sind weitere Angehörige erbberechtigt, wie z. B. Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen.

Das Testament

Sollten diese Regelungen nicht ausreichen oder außer Kraft gesetzt werden, um etwa einem guten Vertrauten ein Erbe zukommen zu lassen oder um die Erbschaftssteuer zu berücksichtigen, empfiehlt sich die Erstellung eines Testaments oder eines Erbvertrages, der z. B. auch nur bestimmte Gegenstände im Wege eines sogenannten Vermächtnisses enthalten kann.

Ein Testament muss von Hand geschrieben und unterschrieben werden sowie mit Namen, Ort und Datum versehen sein. Ein Testament, das unter einer notariellen Betreuung erstellt wird, ist mit Gebühren verbunden. In vielen Fällen ist es jedoch ratsam, sich professionell unterstützen zu lassen, um spätere Unklarheiten zu vermeiden.

Auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie weitere Informationen zu diesen Themen:

www.bmjv.de

Wer muss für die Bestattungskosten aufkommen?

In Deutschland gilt die sogenannte allgemeine Bestattungspflicht. Das Gesetz schreibt vor, dass die Hinterbliebenen (Ehepartner, eingetragener Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern) für eine ordnungsgemäße Bestattung des Verstorbenen sorgen müssen. Mit dem Erbrecht hat diese allgemeine Verpflichtung allerdings nichts zu tun. Schlägt jemand eine Erbschaft aus, so muss er dennoch die Bestattungskosten für den Angehörigen tragen. Sollte es keine Angehörigen geben, so regelt das Sozialamt die Beisetzung.

Bitte beachten Sie: Diese Erklärungen sind keine Rechtsberatung. Bei allen juristischen Fragen raten wir Ihnen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, die wir Ihnen auf Wunsch gerne vermitteln. Vollständige Rechtssicherheit erhalten Sie auch beim handschriftlichen Testament nur durch eine anschließende anwaltliche Beratung oder notarielle Beurkundung.

Rentenfragen

Rentenfragen

Rentenansprüche im Trauerfall

Der Tod eines Ehepartners ist leider oft mit finanziellen Engpässen verbunden. Die Witwen-/Witwerrente ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie kann in Anspruch genommen werden, wenn der Versicherte mindestens fünf Jahre hierin eingezahlt hat. Eine weitere Bedingung ist darüber hinaus, dass die Ehe zum Zeitpunkt des Todes einen rechtsgültigen Bestand hatte. Eingetragene Lebenspartnerschaften haben unter diesen speziellen Voraussetzungen ebenfalls einen Anspruch auf die staatliche Leistung.

Wie mache ich meine Rentenansprüche geltend?

Zunächst muss möglichst zeitnah ein Antrag bei der gesetzlichen Rentenversicherung gestellt werden. Die Rente wird rückwirkend längstens für ein Jahr vor dem Monat der Beantragung ausgezahlt. Hatte der Ehepartner zu dieser Zeit bereits den Rentenstatus, so ist es möglich, innerhalb von 30 Tagen nach dessen Tod einen Vorschuss auf die Rente zu beantragen. Hierfür ist die Vorlage der Sterbeurkunde erforderlich. Der Vorschuss in Höhe der dreifachen Summe der für den Sterbemonat gezahlten Rente wird auf die späteren Witwer-/Witwenrentenansprüche angerechnet.

Was wir für Sie tun können:

Auf Wunsch veranlassen wir gerne die Beantragung des Dreimonatsantrages beim Rententräger. Die Angehörigen erhalten eine Kopie des Antrags beim Abschlussgespräch zusammen mit allen anderen Papieren. Dieser Rentenantrag ist für die Berechnung der Hinterbliebenenrente jedoch nicht ausreichend. Beim Rentenversicherungsträger muss außerdem ein formeller Rentenantrag eingereicht werden.

Die nachfolgenden Unterlagen werden benötigt:                                       

  • Familienstammbuch oder Heiratsurkunde
  • Sterbeurkunde
  • 3-Monats-Antrag (diesen können wir für Sie stellen)                 
  • Rentenunterlagen beider Ehepartner
  • Personalausweis und Chip-Karte der Krankenkasse
  • Bankverbindung inkl. BIC und IBAN-Nr.
  • Persönliche Steuer-Identifikations-Nr.                   

Wie erhalte ich eine Waisenrente?

Für Kinder, die ein oder beide Elternteile vor dem 27. Lebensjahr verloren haben, gibt es eine staatliche Finanzhilfe. Die Halbwaisenrente beträgt bei Verlust eines Elternteils eine Höhe von 10 % der Rente des Verstorbenen. Wenn beide Eltern verstorben sind, erhöht sich der Anteil auf 20 %. Auch hier ist die Voraussetzung für den Erhalt der Halbwaisen- oder Waisenrente, dass der Verstorbene mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat.

Für alle Fragen rund um das Thema Rente empfehlen wir die Internetseite der Deutschen Rentenversicherung. Hier finden Sie weiterführende Informationen und entsprechende Formulare zum Download. Es besteht außerdem die Möglichkeit, einen Beratungstermin zu vereinbaren.

www.deutsche-rentenversicherung.de

Patientenverfügung

Gut vorgesorgt im Krankheitsfall

Ein Unfall oder eine lebensbedrohliche Erkrankung kann zur Folge haben, dass ein Patient selbstbestimmte Wünsche in Bezug auf die medizinische Versorgung und Behandlung nicht mehr äußern kann. 

Die Patientenverfügung ist eine vorsorgliche Maßnahme, sollte dieser Ernstfall eintreten. Mit diesem Dokument haben Sie die Sicherheit, dass Ihren Verfügungen seitens der Ärzte und Pfleger Folge geleistet wird, denn es gilt als verbindliche Grundlage.

Darüber hinaus können Sie die Patientenverfügung durch eine Vorsorgevollmacht ergänzen. Hiermit können Sie festhalten, welche Person Ihres Vertrauens für die Umsetzung Ihrer Wünsche im Krankheitsfall sorgt.

Hinterlegen Sie Ihre Dokumente am besten an einem Ort, der Ihren Angehörigen bekannt ist. Eine regelmäßige Aktualisierung ist außerdem empfehlenswert.

Auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie hierzu weiterführende Informationen sowie Downloads.

www.bmjv.de

 

Organspende

Die Organspende – eine persönliche Entscheidung

Für die einen ist es eine Selbstverständlichkeit, andere wiederum zögern aus unterschiedlichen Gründen mit ihrer Entscheidung: Die Organspende ist nach wie vor ein umstrittenes Thema.

Mit einem Organspendeausweis können Sie festlegen, dass in Ihrem eigenen Todesfall Organe zur Transplantation für lebensbedrohlich erkrankte Menschen entnommen werden dürfen. Sie können bestimmen, ob Sie sich als Spender gänzlich zur Verfügung stellen oder nur bestimmte Organe spenden möchten.

Die Organspende kann Leben retten oder die Lebensqualität eines Menschen, der einen Unfall erlitten oder eine schwerwiegende Erkrankung hat, erheblich verbessern.

Die Entscheidung, sich als Organspender zur Verfügung zu stellen, ist ein persönlicher Entschluss. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung:

www.organspende-info.de

Trauerliteratur

Bücher spenden Trost

Es gibt zahlreiche Bücher zu den Themen Abschied, Trauer, Erinnerung und Verlust. Trauerliteratur kann tröstliche Gedanken vermitteln. Jeder Mensch hat seinen eigenen Weg im Umgang mit dem Verlust im Trauerfall und oft fühlen sich Trauernde mit ihren Gefühlen auch alleine. Gerade dann ist es hilfreich zu erfahren, wie andere Menschen empfinden, wenn in ihrem Leben durch den Tod eines Menschen eine große Lücke entstanden ist. Erfahrungen und Perspektiven in der Trauerliteratur können in der schwierigen Zeit Kraft und Trost spenden.

Wir haben für Sie nachfolgend einige Buchempfehlungen für trauernde Erwachsene und Kinder zusammengestellt.

 

Literaturtipps für Erwachsene:

  • Alles was bleibt: Mein Leben mit dem Tod, Autorin: Sue Black, DuMont Buchverlag
  • Letzte Lieder: Sterbende erzählen von der Musik ihres Lebens, Autor: Stefan Weiller, Verlag Edel Books
  • Es ist okay, wenn du traurig bist, Autorin: Megan Devine, mvg Verlag
  • Die andere Seite der Trauer: Verlustschmerz und Trauma aus eigener Kraft überwinden, Autoren: George A. Bonanno und G. Petzold, Edition Sirius
  • Und plötzlich bist Du nicht mehr da: Trost und Hoffnung nach dem Tod des Partners, Autoren: Linus Mundy und Silas Henderson, Verlag Die Silberschnur GmbH

Literaturtipps für Kinder und Jugendliche:

  • Sarah und die Blätter, Autorin: Monika Natzke, Verlag Papierfresserchens MTM-Verlag
  • Briefe, die zum Himmel fliegen: Trauerhilfe für Kinder – ein Familienbuch, Autorin: Marielle Seitz, Kösel-Verlag
  • Opa, welche Farbe hat der Tod?, Autorinnen: Annett Stütze und Britta Vorbach, Verlag Patmos
  • Ein Himmel für Oma: Ein Bilderbuch über das Sterben und den Tod, Autorin: Antonie Schneider, Verlag Coppenrath
  • Wie kommt der große Opa in die kleine Urne? Autorin: Helene Düperthal, Lebensweichen-Verlag

Beileidsbekundung

Kondolenz mit Gefühl

Es gibt zahlreiche Bücher zu den Themen Abschied, Trauer, Erinnerung und Verlust. Trauerliteratur kann tröstliche Gedanken vermitteln. Jeder Mensch hat seinen eigenen Weg im Umgang mit dem Verlust im Trauerfall und oft fühlen sich Trauernde mit ihren Gefühlen auch alleine. Gerade dann ist es hilfreich zu erfahren, wie andere Menschen empfinden, wenn in ihrem Leben durch den Tod eines Menschen eine große Lücke entstanden ist. Erfahrungen und Perspektiven in der Trauerliteratur können in der schwierigen Zeit Kraft und Trost spenden.

Wir haben für Sie nachfolgend einige Buchempfehlungen für trauernde Erwachsene und Kinder zusammengestellt.

Die Nachricht über einen Trauerfall im privaten oder im beruflichen Umfeld ist mit Betroffenheit, Fassungslosigkeit und oft auch mit lähmenden Gefühlen verbunden. Für viele Menschen bedeutet die Kondolenz eine besondere Herausforderung, da ihnen selbst die Worte fehlen und den Hinterbliebenen nicht mit Floskeln begegnen möchten. Für den Trauernden ist es tröstlich zu erfahren, dass der Verstorbene von vielen Menschen wertgeschätzt wurde. Bei der schriftlichen Kondolenz gilt: Ehrliche Worte von Herzen erreichen den Empfänger immer. Manchmal kann auch ein ausgewähltes Zitat  (Verlinkung Trauerverse) die eigenen Gefühle unterstreichen.

Nachfolgend finden Sie einige Formulierungshilfen für die schriftliche Bekundung des Beileids

1. Die persönliche Ansprache

  • Lieber Hermann,/Liebe Iris,/Liebe Tante Barbara,
  • Liebe Frau Bergermann,/Lieber Herr Müller,
  • Liebe Familie Mayer,/Sehr geehrte Frau Weiß,/ Sehr geehrter Herr Doktor,

2. Einleitende Worte

  • Die Nachricht vom Tod Ihres Sohnes hat mich sehr getroffen …
  • Mit Bestürzung habe ich vom tragischen Tod Deiner Mutter erfahren …
  • Die Nachricht vom Tod Ihrer Schwester hat uns sehr traurig gemacht …
  • Der Tod Ihres Bruders löst auch bei uns eine tiefe Betroffenheit aus …
  • Wir können immer noch nicht fassen, dass Dein Mann uns für immer verlassen hat ...
  • Mit großem Bedauern haben wir heute vom Tode Ihrer Frau Mutter erfahren ...
  • Es schmerzt so sehr, einen guten Freund zu verlieren ...

3. Das Mitgefühl/Beileid

  • Zum Tode Ihres Vaters sprechen wir Ihnen unser tiefes Mitgefühl aus ...
  • Zu dem schweren Verlust durch den Tod Ihrer Frau spreche ich Ihnen mein herzliches Beileid aus ...
  • Wir teilen mit Ihnen den schmerzlichen Verlust, den Sie durch den Tod von ... erlitten haben ...
  • Wir teilen Ihre Trauer…
  • Wir sprechen Ihnen und Ihrer Familie unser herzliches Beileid aus …
  • Wir fühlen mit Euch …

4. Die Wertschätzung des Verstorbenen

  • In all den Jahren unserer Zusammenarbeit haben wir seine hilfsbereite und herzliche Art und vor allem seine fachliche Kompetenz geschätzt ...
  • Viele Menschen werden sich dankbar und liebevoll an sie erinnern ...
  • Alle, die sie kennen durften, haben ihren ganz besonderen Humor und ihre Sensibilität geschätzt ...
  • Wir haben sie sehr geschätzt – ihre positive Lebenseinstellung war uns immer Vorbild und Ansporn ...
  • Wir werden ihn in bester Erinnerung behalten und sein Lebenswerk in seinem Sinne fortführen ...
  • Er war mein bester Freund, ich werde ihn nicht vergessen ...
  • Ich werde diesen ganz besonderen Menschen nicht vergessen …
  • Wir werden unserem Freund ein ehrendes Andenken bewahren …

5. Hilfe und Abschlussgrüße

  • Ich werde alles tun, was in meiner Macht steht, um Sie dabei zu unterstützen ...
  • Ich wünsche Dir und Deiner Familie die Kraft, die Ihr jetzt braucht, um ohne ihn/sie leben zu können ...
  • Wir fühlen und trauern mit Ihnen ...
  • Ich bin jederzeit für Dich und die Kinder da ...
  • Wenn Sie in dieser schweren Zeit Hilfe brauchen, rufen Sie mich bitte an …
  • Ich kann nur ahnen, wie groß Ihr Schmerz und wie tief Ihre Trauer ist ...
  • Sei umarmt ...
  • Mit stillem Gruß ...
  • Wir trauern mit Ihnen ...
  • In tiefer Trauer und innigem Mitgefühl ...
  • Mit herzlicher Anteilnahme …
  • In tiefer Betroffenheit …

Erinnerungsformen

Das besondere Gedenken für die Trauerbewältigung

Insbesondere in der Zeit nach dem Abschied können greifbare Erinnerungen Halt und Trost vermitteln. Das Angebot ist umfangreich. Wir möchten Ihnen nachfolgend einige Möglichkeiten vorstellen:

Die Herstellung von Totenmasken hat bereits in den antiken Bestattungskulturen ihre Wurzeln und ist auch heute noch aktuell. Ein Fotobuch über das Leben und den Abschied des Verstorbenen ist ein traditioneller Weg, dem persönlichen Gedenken Ausdruck zu verleihen.

Die sogenannte Diamantbestattung ist eine moderne Form innerhalb der Trauerkultur: Hierbei wird ein geringer Teil der Kremationsasche zu einem individuellen Diamanten verarbeitet. Der Hauptteil der Asche wird wunschgemäß beigesetzt.

Erinnerungsschmuck gibt es in zahlreichen Varianten: Es können z. B. Fingerabdrücke eines Menschen in Gold oder Silber geprägt werden (Fingerprints). Darüber hinaus sind Asche-Amulette in verschiedenen Ausführungen erhältlich. Haarkristalle und Perlenschmuck, der eine Strähne des Verstorbenen enthält, sind weitere Möglichkeiten der besonderen Erinnnerungsstücke.

Sprechen Sie uns gerne darauf an. Wir beraten Sie zu den Einzelheiten.

Digitaler Nachlass

Angehörige sehen sich zunehmend mit Nachteilen konfrontiert, weil sie die digitalen Hinterlassenschaften des Verstorbenen nicht kennen oder keinen Zugriff darauf haben. So entstehen beispielsweise überraschende Kosten, ohne dass entsprechende Leistungen genutzt werden können. Oder Ansprüche auf Guthaben werden wirkungslos, weil Guthaben unbekannt bleiben und Unternehmen nicht vom Ableben ihres ehemaligen Vertragspartners informiert werden. Diese wichtigen Beispiele veranschaulichen, dass sich die sog. Virtuelle Welt mit dem Tod eines Menschen schlagartig von der Realität abspaltet und beginnt ein unkontrollierbares Eigenleben zu führen. Um die persönliche Kontrolle und Sicherheit zurückzugewinnen, ermittelt, regelt und dokumentiert das Online-Schutzpaket den digitalen Nachlass. Damit werden die Angehörigen und Erben wirksam geschützt und in der Trauerzeit entlastet.

 

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